AGBs

Nutzung dieser Website

  1. Ohne ausdrückliche Erlaubnis ist es verboten, Deep-Links zu dieser Website – zu welchem Zweck auch immer – einzurichten.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Robot- oder Spider-Software zu nutzen und auch nicht auf andere Weise – automatisiert oder manuell – zu versuchen, diese Website und deren Inhalt zu über-wachen oder zu kopieren. Er verpflichtet sich außerdem, das ordnungsgemäße Funktionieren dieser Website nicht zu stören, auf welche Weise auch immer, insbesondere nicht durch eine vorsätzliche Überlastung der System-Infrastruktur des Newcomerfestivals.
  3. Das Newcomerfestival wird jeder illegalen und/oder unbefugten Nutzung dieser Website, insbesondere unbefugtem Framing oder Verlinken der Website oder dem unbefugten Einsatz jeglicher Robot-, Spider- oder sonstiger Software nachgehen und angemessene zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte einleiten.

Programmänderung

Der Veranstalter behält sich vor, das Programm zu ändern.

Witterungsverhältnisse

Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.

Der Veranstalter behält sich jedoch vor, im Falle einer durch Witterung bedingten Gefährdung die Veranstaltung zu unterbrechen, abzusagen oder einzelne Veranstaltungspunkte zu streichen, sowie einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes zu sperren.

Terminverlegung und Absage der Veranstaltung 

Wenn der Veranstaltungstermin verlegt oder die Veranstaltung gänzlich abgesagt wird, erfolgt die Rückabwicklung ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Veranstalter.

Der Veranstalter behält sich einen Rücktritt vom Vertrag für den Unmöglichkeitsfall, insbesondere für Fälle höherer Gewalt, vor.

Höhere Gewalt liegt insbesondere aber nicht ausschließlich vor, wenn Ereignisse eintreten, die außerhalb des Verantwortungs- und Einflussbereiches des Veranstalters liegen. Beispiele hierfür sind (Bürger-)Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, politische Unruhen, Terrorgefahr und -akte, Verwendung von chemischen, biologischen oder biochemischen Substanzen, erhöhte Strahlenbelastung am Veranstaltungsort sowie Naturkatastrophen. Höhere Gewalt liegt auch bei Pandemien, Epidemien, Seuchen und vergleichbaren Gefährdungslagen für die Gesundheit oder deren Folgewirkungen vor.

Außerdem liegt höhere Gewalt insbesondere aber nicht ausschließlich vor, wenn es zu nicht vom Veranstalter zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die der Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen oder über angemessene Verhältnisse erschweren.

Höhere Gewalt liegt auch dann vor, wenn ein entsprechendes Ereignis zwar noch nicht eingetreten ist, aber unter vernünftiger Betrachtung abzusehen ist, dass dieses Ereignis zum Veranstaltungszeitpunkt eintreten wird. Ob ein solcher Fall zum Veranstaltungszeitpunkt eintreten wird liegt im Ermessen des Veranstalters, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Ticketkäufer.

Zutrittsberechtigung

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Festival nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren müssen das Festival um 24.00 Uhr verlassen. Dies gilt nicht, wenn sie in Begleitung einer volljährigen Begleitperson sind auf die von den Eltern die Erziehungsberechtigung für die Dauer der Veranstaltung übertragen wurde. Ein schriftlicher Nachweis hierüber ist mitzuführen. Ist dies nicht der Fall, ist der Veranstalter berechtigt den Zutritt zu verwehren.

Personensorgeberechtigen bzw. erziehungsbeauftragte Personen haben für den Gehörschutz von Kindern Sorge zu tragen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für durch Lautstärke entstandene Schäden.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

Sicherheitskontrollen

Der Veranstalter ist berechtigt den Zutritt zu verwehren, solange der Besucher nicht erlaubte Gegenstände mit sich führt.

Verbotene Gegenstände

Zu den verbotenen Gegenständen zählen unter anderem:

  • Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
  • Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
  • Pyrotechnische Gegenstände aller Art
  • Möbel und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände
  • Bau- und Brennholz
  • Wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten (z.B. flüssiger Grillanzünder)
  • Gasflaschen außerhalb von zugelassenen Gasinstallationen in Wohnmobilen und Wohnwägen
  • Glasflaschen und sonstige Glasbehältnisse
  • Trockeneis
  • Säurebatterien
  • Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge
  • Megaphone
  • Aggregate und Generatoren
  • professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment
  • Laserpointer
  • sperrige und/oder waffenähnliche Gegenstände (z.B. Fahnenstangen)

Der Veranstalter ist berechtigt, oben genannte Gegenstände zu konfiszieren und in extremen Fällen Besucher von der Veranstaltung auszuschließen.

Das Mitführen vorhergenannter Gegenstände führt zur Abweisung am Eingang. Des Weiteren behält sich der Veranstalter vor in extremen Fällen den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen.

Tiere

Die Mitnahme von Tieren in die Kulturhalle ist untersagt.

Ausschluss von Besuchern

Der Veranstalter ist bei Nichtbeachtung der Verbote und Anweisungen, sowie bei Vorlage wichtiger Gründe, befugt, den Zutritt des Besuchers zu der Veranstaltung zu verweigern und/oder einen Verweis von dem Veranstaltungsgelände anzuordnen. Dies gilt auch, wenn den Besucher kein Verschulden trifft. Macht der Veranstalter von seinen Rechten Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte Ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen.

Wichtige Gründe beinhalten unter anderem, aber nicht ausschließlich: das Begehen von Straftaten (z.B.: Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel), das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die Gefährdung anderer Besucher oder ein durch übermäßigen Alkoholkonsum hervorgerufenes inadäquates Verhalten.

Das Nichtfolgeleisten von Anweisungen durch das Sicherheitspersonals und der Veranstaltungsleitung

Fluchtwege

Markierte Fluchtwege dürfen nicht durch Gegenstände oder Personen blockiert werden. Sie dürfen nicht als Sitzgelegenheit benutzt werden und sind zügig zu durchqueren.

Hör- und Gesundheits- und Sachschäden

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- und Körperschäden (siehe Punkt 2).

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Konzerten aufgrund der Lautstärke Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Sich vor diesen zu schützen, obliegt der Verantwortung jedes einzelnen Besuchers.

Jugendschutz

Die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) finden während des gesamten Veranstaltungszeitraumes und auf dem gesamten Veranstaltungsgelände Anwendung.

Der Veranstalter orientiert sich bei den Zutritts- und Ausschankbestimmungen am Jugendschutzgesetz.

Rauchen

In der Kulturhalle Dielheim gilt das Nichtrauchergesetz. Nichteinhaltungen werden vom Sicherheitspersonal unterbunden.

Bild- und Tonaufzeichnungen, Bildrechte

Professionelle Bild-, Ton und Videoaufzeichnungen bzw. die Verwendung von professionellem Equipment sind untersagt.

Der Besucher räumt dem Veranstalter das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Material öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Der Besucher hat keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung des Veranstalters oder dessen beauftragter Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf denen derjenige zu erkennen ist.

Anreise und Parken

Der Besucher ist für seine Anreise selbst verantwortlich.

Auf den Zufahrtswegen zum Parkplatz und dem gesamten Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Des Weiteren darf auf dem Gelände die Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten werden.

Das Parken von Kraftfahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr und die Parkplätze werden nicht bewacht.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder eventuellen Schäden.

Es darf nur auf genehmigten und ausgezeichneten Flächen geparkt werden.

Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz.

Flucht- und Rettungsgassen sind jederzeit freizuhalten. Bei Nichtbeachtung kann eine unangekündigte Abschleppung erfolgen. Die hierfür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher.

Selbiges gilt, sollte von einem abgestellten Fahrzeug Gefahr ausgehen (z.B. undichter Tank).

Der Veranstalter stellt einen Fahrradparkplatz zur Verfügung.

Nutzung der Toiletten & Vandalismus

Die Toiletten sind sachgemäß zu nutzen. Urinieren außerhalb der vorgesehen Einrichtungen ist untersagt.

Mutwillige Beschädigung jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus angezeigt.

Sperrung/Räumung von Flächen

Der Veranstalter ist befugt, Bereiche des Veranstaltungs- oder Campinggeländes vorübergehend oder auch dauerhaft aus Sicherheitsgründen zu sperren. Ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückerstattung des Kartenpreises ergibt sich hieraus nicht. Diesbezügliche Anweisungen des Veranstalters oder dessen Erfüllungsgehilfen ist unmittelbar Folge zu leisten.

Das Betreten von gesperrten Flächen sowie eingeschränkten Flächen (z.B. Backstage) ist den Besuchern untersagt.

Anweisungen und Aushänge

Den Aushängen sowie den Anweisungen durch den Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen ist jederzeit Folge zu leisten. Sie gelten ergänzend zu den AGB.

Genauere Details siehe: www.newcomerfestival.de/datenschutz

Wirksamkeit der AGB

Sollten sich einzelne Bestimmungen der AGB als unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.

Gültig seit 13.02.2026